Grundschule in der Au – Informationen zur Ganztagsschule
Anmeldeverfahren:
Die Anmeldung zur Ganztagsschule erfolgt grundsätzlich verbindlich für ein ganzes Schuljahr. Bis zum 15. März eines jeden Jahres sollten Sie Ihr Kind für die Teilnahme anmelden, auch wenn es bereits die Ganztagsschule besucht. Bis zum letzten Schultag vor den Sommerferien können die Anmeldungen noch berücksichtigt werden.
Teilnahme:
Angemeldete Kinder haben Teilnahmepflicht wie beim Vormittagsunterricht.
Bei Erkrankung oder Fehlen aus anderem Grund, melden die Erziehungsberechtigten ihr Kind morgens bis 8:00 Uhr ab.
Beurlaubungen für bestimmte Zeiten aus anderem Grund bedürfen der formlosen, begründeten Antragstellung an die Schulleitung. Auf begründeten Antrag ist in Einzelfällen auch eine zeitweise Freistellung möglich.
Mittagessen:
Das Essen wird von der Firma Simotec geliefert.
Für die Teilnahme am Essen wird vom Schulträger ein Kostenbeitrag erhoben.
Eine Befreiung von der Essensteilnahme ist möglich.
Hausaufgaben:
Hier wird die Möglichkeit zum Erledigen der (schriftlichen) Hausaufgaben geboten; Lehr- oder Betreuungskräfte unterstützen die Kinder. Allerdings wird von den Kindern eine gewisse Selbstständigkeit und positive Arbeitshaltung erwartet, sodass die Schülerinnen und Schüler von sich aus mit dem Arbeiten beginnen und fortfahren. Mitunter bleiben „Resthausaufgaben“ übrig, die zu Hause noch erledigt werden müssen.
Eltern sind von der Aufgabe, sich über das Arbeiten und den Lernstand ihres Kindes zu informieren und evt. korrigierend und unterstützend einzugreifen, nicht entbunden.
Ende des Schultages:
Die Ganztagsschule endet um 16:00 Uhr.
Abmeldungen:
Die Anmeldungen sind verbindlich für ein Schuljahr. Zwischenzeitliche Abmeldungen sind nicht vorgesehen und können nur in dringenden Ausnahmefällen und nur zum Monatsende berücksichtigt werden. Hierzu ist ein Antrag mit Begründung zu stellen, der von der Schulleitung beschieden wird.
Freitagnachmittagsbetreuung:
Die Ganztagsschule wird von Montag bis Donnerstag angeboten. Um dem Bedarf auf Betreuung auch am Freitagnachmittag gerecht zu werden, bietet der Schulträger die Möglichkeit einer kostenpflichtigen Betreuung ohne Verköstigung am Freitagnachmittag bis 16.00 Uhr an. Hierfür ist eine Anmeldung nötig.
Lediglich am letzten Schultag vor den Sommerferien und am letzten Freitag im Januar (Ausgabe der Halbjahreszeugnisse) findet keine Betreuung und Ganztagsschule statt.
Bei weiteren Fragen nehmen Sie bitte Kontakt zur Schulleitung auf.